Zum Hauptinhalt wechseln
 (Bildquelle: Schildmann)
Wer in NRW Schweine zur Schlachtung hält, muss deren Haltungsform jetzt online im LANUV-Meldeportal angeben.(Bildquelle: Schildmann)
Tier

Vertrauensvorschuss für Tierhalter

Eigentlich war die Meldung der Haltungsform bereits Anfang August fällig. Doch NRW hat sein Online-Portal erst vor rund zwei Wochen freigeschaltet. Was Schweinehalter jetzt beachten müssen.

Seine Haltungsform angeben muss gemäß Tierhaltungskennzeichnungsgesetz jeder, der Schweine zur Schlachtung hält. "Für ein Spanferkel werden wir die Kirche aber im Dorf lassen", versprach Dr. Patrick Steinig vom NRW-Ministerium für Landwirtschaft und...

Dieser Inhalt ist Teil unseres Digital-Abos bzw. Plus-Pakets. Wählen Sie hier aus verschiedenen Abomodellen aus!

Sie haben bereits ein Digital-Abo oder Plus-Paket? Dann , um direkt weiter zu lesen.

Plus-Paket

Unser Upgrade zum gedruckten Heft

Bestseller

Digital-Abo

Unser digitales Angebot

Digital-Abo
  • Schneller informiert: ePaper noch vor dem gedruckten Heft lesen
  • Voller Zugriff auf alle
    ePaper im Archiv
  • Alle Inhalte auf wochenblatt.com frei lesbar
  • Kleinanzeigen im ePaper bereits ab Dienstag verfügbar
  • Mobil, flexibel & praktikabel auf allen Geräten
  • 8,32 € im Monat (99,84 € im Jahr)
  • Jederzeit kündbar
Jetzt abonnieren
 

Heft-Abo und Plus-Paket

Unsere All-inclusive-Lösung

Nicht das Passende dabei? Weitere Abo Angebote finden Sie hier: https://shop.wochenblatt.com/abo/


Weitere Beiträge