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 (Bildquelle: Schildmann)
Wer in NRW Schweine zur Schlachtung hält, muss deren Haltungsform jetzt online im LANUV-Meldeportal angeben.(Bildquelle: Schildmann)
Tier

Vertrauensvorschuss für Tierhalter

Eigentlich war die Meldung der Haltungsform bereits Anfang August fällig. Doch NRW hat sein Online-Portal erst vor rund zwei Wochen freigeschaltet. Was Schweinehalter jetzt beachten müssen.

Seine Haltungsform angeben muss gemäß Tierhaltungskennzeichnungsgesetz jeder, der Schweine zur Schlachtung hält. "Für ein Spanferkel werden wir die Kirche aber im Dorf lassen", versprach Dr. Patrick Steinig vom NRW-Ministerium für Landwirtschaft und...

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