Zum Hauptinhalt wechseln
 (Drießen, Montage: Schildmann)
Gemäß "Erntegut-Urteil" muss der Handel sicherstellen, dass das angelieferte Erntegut sortenschutzrechtliche Bestimmungen einhält. Dafür reicht eine einfache Erklärung des Landwirtes.(Drießen, Montage: Schildmann)
Frage & Antwort

Erntegut-Erklärung: Muss ich Vertragsstrafen akzeptieren?

Was besagt das Erntegut-Urteil? Genossenschaften und Landhandel verlangen einen Nachweis ("Ernteguterklärung"). Darin werden Vertragsstrafen angedroht. Wie ist das zu beurteilen? Wie ist die Rechtslage, wenn der Landwirt die Erklärung nicht unterzeichnet bzw. Passagen streicht und der Handel sich weigert, das Getreideanzunehmen?

Was besagt das Erntegut-Urteil?: Bereits im November 2023 beschäftigten sich Deutschlands oberste Richter am Bundesgerichtshof (BGH, Az. X ZR 70/22) mit dem Sortenschutz und der Frage der ordnungsgemäßen Lizenzabgabe für Saatgut. Geklagt hatte die Sa...

Dieser Inhalt ist Teil unseres Digital-Abos bzw. Plus-Pakets. Wählen Sie hier aus verschiedenen Abomodellen aus!

Sie haben bereits ein Digital-Abo oder Plus-Paket? Dann loggen Sie sich ein, um direkt weiter zu lesen.

Plus-Paket

Unser Upgrade zum gedruckten Heft

Bestseller

Digital-Abo

Unser digitales Angebot

Digital-Abo
  • Schneller informiert: ePaper noch vor dem gedruckten Heft lesen
  • Voller Zugriff auf alle
    ePaper im Archiv
  • Alle Inhalte auf wochenblatt.com frei lesbar
  • Kleinanzeigen im ePaper bereits ab Dienstag verfügbar
  • Mobil, flexibel & praktikabel auf allen Geräten
  • 8,32 € im Monat (99,84 € im Jahr)
  • Jederzeit kündbar
Jetzt abonnieren
 

Heft-Abo und Plus-Paket

Unsere All-inclusive-Lösung

Nicht das Passende dabei? Weitere Abo Angebote finden Sie hier: https://shop.wochenblatt.com/abo/


Weitere Beiträge