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 (Bildquelle: Imago/Hanke)
Ab einem bestimmten Alter genießen Eichen Bestandsschutz, auch wenn sie ohne ausreichenden Grenzabstand gepflanzt worden sind.(Bildquelle: Imago/Hanke)
Frage & Antwort

Gemeinde-Eichen stören bei Feldarbeit und mindern den Ertrag

An meinen Acker grenzt eine Fläche der Gemeinde. Dort stehen etwa 50 cm von der Grenze entfernt mittelalte Eichen. Die Äste behindern mich bei der Feldarbeit, durch die Beschattung habe ich keinen Ertrag. Auf Antrag schneidet die Gemeinde alle zwei Jahre die Äste bis in 2 m Höhe ab. Das Astwerk muss ich entfernen. Ein Mitarbeiter der Gemeinde sagte, dass man Äste, die dicker als 5 cm sind, nicht abschneiden dürfe. Was kann ich tun, um den Acker wieder voll nutzen zu können?

Auch wenn die Eichen lediglich in einem Abstand von 50 cm von der gemeinsamen Grenze auf der Gemeindefläche stehen und damit den gesetzlichen Grenzabstand bei Weitem unterschreiten, genießen sie aufgrund der mittlerweile vergangenen Standzeit von min...

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