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 (Bildquelle: highwaystarz/stock.adobe.com)
Personen mit dem Pflegegrad 1 steht monatlich ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € zu. Abrufen können sie diesen bei der Pflegekasse für eine Haushaltshilfe oder eine Dienstleistung, die von der Pflegekasse anerkannt ist.(Bildquelle: highwaystarz/stock.adobe.com)
Frage & Antwort

Pflegegrad 1: Anspruch auf Entlastungsbetrag

Ich bin 80 Jahre alt und habe den Pflegegrad 1. Ich erhalte Hilfe von der Schwester meines verstorbenen Mannes. Die Gesundheitskasse hat das abgelehnt. Wo bekomme ich Hilfe? 

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