Zum Hauptinhalt wechseln
 (Bildquelle: Kopf)
Bewegliche Wirtschaftsgüter und unbewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter sind entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und nicht anhand des Vergütungszeitraums abzuschreiben.(Bildquelle: Kopf)
Frage & Antwort

Wie lange kann ich Investitionskosten abschreiben?

Bei der Umstellung unserer Biogasanlage auf die Methangaserzeugung fallen Investitionskosten von über 1 Mio. € an. Der Vergütungszeitraum für das Methangas endet mit Ablauf des Kalenderjahres 2031. Bis dahin ist die Umstellung profitabel. Anschließend gibt es keine Preisgarantie mehr. Kann ich die Investitionskosten auf den Zeitraum bis einschließlich 2031 abschreiben oder bin ich an die technische Nutzungsdauer der Anlage gebunden?

Aus steuerlicher Sicht gehören zu einer Biogasanlage insbesondere der Gärbehälter/Fermenter mit dem Nachgärer, die dazugehörige Einbringungs-, Mess- und Steuerungstechnik, die Elektroinstallation, das Rührwerk, die Separierung, die Gasfackeln, der Ga...

Dieser Inhalt ist Teil unseres Digital-Abos bzw. Plus-Pakets. Wählen Sie hier aus verschiedenen Abomodellen aus!

Sie haben bereits ein Digital-Abo oder Plus-Paket? Dann loggen Sie sich ein, um direkt weiter zu lesen.

Plus-Paket

Unser Upgrade zum gedruckten Heft

Bestseller

Digital-Abo

Unser digitales Angebot

Digital-Abo
  • Schneller informiert: ePaper noch vor dem gedruckten Heft lesen
  • Voller Zugriff auf alle
    ePaper im Archiv
  • Alle Inhalte auf wochenblatt.com frei lesbar
  • Kleinanzeigen im ePaper bereits ab Dienstag verfügbar
  • Mobil, flexibel & praktikabel auf allen Geräten
  • 8,32 € im Monat (99,84 € im Jahr)
  • Jederzeit kündbar
Jetzt abonnieren
 

Heft-Abo und Plus-Paket

Unsere All-inclusive-Lösung

Nicht das Passende dabei? Weitere Abo Angebote finden Sie hier: https://shop.wochenblatt.com/abo/


Weitere Beiträge