Mindestbodenbedeckung auch im Herbst 2024
Die GLÖZ-Regeln für die Fruchtfolge (GLÖZ 7) und die Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6) gelten im Herbst 2024 noch einmal unverändert. Erst ab Januar 2025 treten die Lockerungen, die die Bundesregierung mit den Ländern vereinbart hat, in Kraft. Das bestätigte das Bundeslandwirtschaftsministerium gegenüber dem Wochenblatt.
Das bedeutet konkret, dass beim Fruchtwechsel nach GLÖZ 7 die Zwischenfrüchte vor dem 15. Oktober 2024 ausgesät und mindestens bis 31. Dezember 2024 auf der Fläche sein müssen. Bei der Mindestbodenbedeckung nach GLÖZ 6 gilt weiterhin der 15. November...
Dieser Inhalt ist Teil unseres Digital-Abos bzw. Plus-Pakets. Wählen Sie hier aus verschiedenen Abomodellen aus!
Sie haben bereits ein Digital-Abo oder Plus-Paket? Dann loggen Sie sich ein, um direkt weiter zu lesen.
Plus-Paket
Unser Upgrade zum gedruckten Heft
Digital-Abo
Unser digitales Angebot
- Schneller informiert: ePaper noch vor dem gedruckten Heft lesen
- Voller Zugriff auf alle
ePaper im Archiv - Alle Inhalte auf wochenblatt.com frei lesbar
- Kleinanzeigen im ePaper bereits ab Dienstag verfügbar
- Mobil, flexibel & praktikabel auf allen Geräten
- 8,32 € im Monat (99,84 € im Jahr)
- Jederzeit kündbar
Heft-Abo und Plus-Paket
Unsere All-inclusive-Lösung
Nicht das Passende dabei? Weitere Abo Angebote finden Sie hier: https://shop.wochenblatt.com/abo/
Weitere Beiträge